Zentrum Seelsorge und Beratung

Unser Angebot

Das Zentrum Seelsorge und Beratung ist ein Fachzentrum, das kirchliche Mitarbeitende und Träger im Bereich der EKHN berät, unterstützt und fachlich qualifiziert. Diese Mitarbeitenden und Träger verantworten bzw. führen in Kirchengemeinden und Dekanaten, Kirchenleitung und Kirchenverwaltung sowie im Diakonischen Werk Seelsorge und Beratung durch.

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Evangelische Kirche in Hessen und Nassau

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Orientierungshilfen - Leitsätze - Stellungnahmen

AG Medizintechnik EKHN: Neuregelung des § 217 StGB "Suizidhilfe" (Stand: 01.12.2021)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG ) hat mit seinem Urteil vom 26. Februar 2020 den § 217 StGB ("Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Beihilfe zum Suizid") als verfassungswidrig erklärt. Die Begründung hierfür leitet das BVerfG u.a. aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG). Dieses umfasst nach Ansicht des BVerfG auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Die Mitglieder der AG Medizinethik in der EKHN haben sich intensiv mit dem Urteil und den bisher daraus hervorgegangenen gesellschaftlichen und kirchlich-diakonischen Debatten befasst. Auch wenn der Gesetzgeber noch keine gesetzliche Neuregelung des §217 StGB verabschiedet hat, so sind durch das Urteil doch viele grundsätzliche Fragen aufgeworfen. Vor diesem Hintergrund hat die AG eine Handreichung erstellt, die sowohl für die persönliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik genutzt werden kann, wie auch hilfreiche Anregungen geben soll zur Diskussion in Teams, mit Kolleg:innen, in Arbeitsgruppen und in Einrichtungen.

Aufgrund der noch ausstehenden gesetzlichen Neuregelung heißt der Text:

"Suizidhilfe". Zum Umgang mit der zu erwartenden gesetzlichen Neuregelung des § 217 StGB - und kann somit nur einen Zwischenstand darstellen.

Diese Handreichung gibt es nicht in gedruckter Form, sondern nur als PDF-Datei. Der Vorteil ist, dass alle Verweise direkt im Dokument verlinkt und somit leicht auffindbar sind für eine vertiefende Beschäftigung.

 

Gesetzentwurf zum assistierten Suizid von Prof. Dr. Lars Castettucci

Bei unserem Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe und dem dazugehörigen Antrag zur Suizidprävention handelt es sich um den bislang einzigen Vorstoß, der von Abgeordneten aus allen demokratischen Fraktionen erarbeitet wurde. Wir Abgeordnete aus den fünf demokratischen Fraktionen sehen damit die große Chance eines breiten parlamentarischen und auch gesellschaftlichen Konsenses. Ein breiter gesellschaftlicher Konsens ist uns in dieser schwierigen ethischen Frage wichtig.

Erfahren Sie hier mehr....

Die Orientierungshilfe der Diakonie Deutschland zum Umgang mit Sterbewünschen, suizidalen Gedanken und Wünschen nach Suizidassistenz lädt Begleitende, Beratende, Versorgende, Leitende in Diensten und Einrichtungen der Diakonie zum Reflektieren der eigenen Haltung ein. Durch dieses gemeinsame Reflektieren sollen haupt- und ehrenamtlich Tätige eine größere Handlungssicherheit im Umgang mit Sterbewünschen, suizidalen Gedanken und Wünschen nach Suizidassistenz gewinnen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 26. Februar 2020 zu § 217 StGB „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Beihilfe zum Suizid“ festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Die damit einhergehende Freiheit, selbstbestimmt das eigene Leben zu beenden, schließt auch die Möglichkeit ein, hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Seit diesem Urteil hat sich die Diakonie Deutschland zusammen mit ihren Landes- und Fachverbänden sowie Mitgliedseinrichtungen intensiv mit den möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung für die Gesellschaft und insbesondere auch für Menschen in diakonischen Diensten und Einrichtungen befasst.

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